Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Rukwied mit scharfer Kritik an praxisuntauglichen Vorgaben
Als Indiz einer "erschreckenden Distanz der politischen Entscheidungsträger zur landwirtschaftlichen Praxis" wertet der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, Teile der Verordnungen zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Als Indiz einer "erschreckenden Distanz der politischen Entscheidungsträger zur landwirtschaftlichen Praxis" wertet der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, Teile der Verordnungen zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Anlässlich der heutigen Vorstandssitzung des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV) kritisierte Rukwied exemplarisch die restriktiven Auflagen bei der Stilllegung von 4 % der Ackerflächen im Rahmen der Konditionalität.
Aus ackerbaulicher Sicht "völlig widersinnig" sei die Vorgabe, stillgelegte Flächen der Selbstbegrünung zu überlassen und dies bereits vor Beginn des Antragsjahres nach der Ernte der Vorkultur im Vorjahr. "Ohne jegliche Pflege verwahrlosen die wertvollen Ackerflächen", warnte der Bauernpräsident. Jeder Hobbygärtner wisse, wie schwierig es sei, auf stark verunkrautetem Boden beispielsweise Gemüse anzubauen. Im Ergebnis könne dadurch der Pflanzenschutzmitteleinsatz sogar steigen. Diese Vorgabe müsse daher dringend korrigiert werden, um Landwirten auf diesen Flächen die Ansaat von Blühmischungen zur aktiven Begrünung zu ermöglichen, mahnte Rukwied.
In einem Schreiben an die Agrarminister des Bundes und der Länder hatte der DBV-Präsident zuvor weitere praxisuntaugliche Konditionalitätsregelungen genannt. Dazu zählen die Vorgabe einer zwingenden Vegetationsdecke vom 1. Dezember bis 15. Januar im Rahmen der Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten, ferner der Ausschluss von Zwischenfrüchten sowie Einschränkungen für Zweitkulturen im Rahmen des Fruchtwechsels auf Ackerland sowie die strenge Umsetzung des 3 m-Pufferstreifens an Gewässern mit Dünge- und Pflanzenschutzverbot. Hier müssten die Länder dringend von der Möglichkeit zur Verkleinerung des Mindestabstands Gebrauch machen und Vorgaben mit bestehenden Fachrechtsregelungen synchronisieren.
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) schlug heute vor, die Prämienhöhen der Öko-Regelungen auch nach der Betriebsgröße zu staffeln, um auf diese Weise den überproportionalen Verlust von Direktzahlungen bei "bäuerlich geprägten Betrieben" auszugleichen. Zudem bekräftigte die AbL ihre Forderung, das Budget der Öko-Regelungen schrittweise anzuheben und die zusätzlichen Mittel für den Klima-, Arten-, Tier- und Grundwasserschutz nutzen. AgE
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Rukwied mit scharfer Kritik an praxisuntauglichen Vorgaben
Als Indiz einer "erschreckenden Distanz der politischen Entscheidungsträger zur landwirtschaftlichen Praxis" wertet der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, Teile der Verordnungen zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Als Indiz einer "erschreckenden Distanz der politischen Entscheidungsträger zur landwirtschaftlichen Praxis" wertet der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, Teile der Verordnungen zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Anlässlich der heutigen Vorstandssitzung des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV) kritisierte Rukwied exemplarisch die restriktiven Auflagen bei der Stilllegung von 4 % der Ackerflächen im Rahmen der Konditionalität.
Aus ackerbaulicher Sicht "völlig widersinnig" sei die Vorgabe, stillgelegte Flächen der Selbstbegrünung zu überlassen und dies bereits vor Beginn des Antragsjahres nach der Ernte der Vorkultur im Vorjahr. "Ohne jegliche Pflege verwahrlosen die wertvollen Ackerflächen", warnte der Bauernpräsident. Jeder Hobbygärtner wisse, wie schwierig es sei, auf stark verunkrautetem Boden beispielsweise Gemüse anzubauen. Im Ergebnis könne dadurch der Pflanzenschutzmitteleinsatz sogar steigen. Diese Vorgabe müsse daher dringend korrigiert werden, um Landwirten auf diesen Flächen die Ansaat von Blühmischungen zur aktiven Begrünung zu ermöglichen, mahnte Rukwied.
In einem Schreiben an die Agrarminister des Bundes und der Länder hatte der DBV-Präsident zuvor weitere praxisuntaugliche Konditionalitätsregelungen genannt. Dazu zählen die Vorgabe einer zwingenden Vegetationsdecke vom 1. Dezember bis 15. Januar im Rahmen der Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten, ferner der Ausschluss von Zwischenfrüchten sowie Einschränkungen für Zweitkulturen im Rahmen des Fruchtwechsels auf Ackerland sowie die strenge Umsetzung des 3 m-Pufferstreifens an Gewässern mit Dünge- und Pflanzenschutzverbot. Hier müssten die Länder dringend von der Möglichkeit zur Verkleinerung des Mindestabstands Gebrauch machen und Vorgaben mit bestehenden Fachrechtsregelungen synchronisieren.
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) schlug heute vor, die Prämienhöhen der Öko-Regelungen auch nach der Betriebsgröße zu staffeln, um auf diese Weise den überproportionalen Verlust von Direktzahlungen bei "bäuerlich geprägten Betrieben" auszugleichen. Zudem bekräftigte die AbL ihre Forderung, das Budget der Öko-Regelungen schrittweise anzuheben und die zusätzlichen Mittel für den Klima-, Arten-, Tier- und Grundwasserschutz nutzen. AgE
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Rukwied mit scharfer Kritik an praxisuntauglichen Vorgaben
Als Indiz einer "erschreckenden Distanz der politischen Entscheidungsträger zur landwirtschaftlichen Praxis" wertet der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, Teile der Verordnungen zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Als Indiz einer "erschreckenden Distanz der politischen Entscheidungsträger zur landwirtschaftlichen Praxis" wertet der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, Teile der Verordnungen zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Anlässlich der heutigen Vorstandssitzung des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV) kritisierte Rukwied exemplarisch die restriktiven Auflagen bei der Stilllegung von 4 % der Ackerflächen im Rahmen der Konditionalität.
Aus ackerbaulicher Sicht "völlig widersinnig" sei die Vorgabe, stillgelegte Flächen der Selbstbegrünung zu überlassen und dies bereits vor Beginn des Antragsjahres nach der Ernte der Vorkultur im Vorjahr. "Ohne jegliche Pflege verwahrlosen die wertvollen Ackerflächen", warnte der Bauernpräsident. Jeder Hobbygärtner wisse, wie schwierig es sei, auf stark verunkrautetem Boden beispielsweise Gemüse anzubauen. Im Ergebnis könne dadurch der Pflanzenschutzmitteleinsatz sogar steigen. Diese Vorgabe müsse daher dringend korrigiert werden, um Landwirten auf diesen Flächen die Ansaat von Blühmischungen zur aktiven Begrünung zu ermöglichen, mahnte Rukwied.
In einem Schreiben an die Agrarminister des Bundes und der Länder hatte der DBV-Präsident zuvor weitere praxisuntaugliche Konditionalitätsregelungen genannt. Dazu zählen die Vorgabe einer zwingenden Vegetationsdecke vom 1. Dezember bis 15. Januar im Rahmen der Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten, ferner der Ausschluss von Zwischenfrüchten sowie Einschränkungen für Zweitkulturen im Rahmen des Fruchtwechsels auf Ackerland sowie die strenge Umsetzung des 3 m-Pufferstreifens an Gewässern mit Dünge- und Pflanzenschutzverbot. Hier müssten die Länder dringend von der Möglichkeit zur Verkleinerung des Mindestabstands Gebrauch machen und Vorgaben mit bestehenden Fachrechtsregelungen synchronisieren.
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) schlug heute vor, die Prämienhöhen der Öko-Regelungen auch nach der Betriebsgröße zu staffeln, um auf diese Weise den überproportionalen Verlust von Direktzahlungen bei "bäuerlich geprägten Betrieben" auszugleichen. Zudem bekräftigte die AbL ihre Forderung, das Budget der Öko-Regelungen schrittweise anzuheben und die zusätzlichen Mittel für den Klima-, Arten-, Tier- und Grundwasserschutz nutzen. AgE


